| Aktuelles
Leider ist die Messe Düsseldorf wieder vorbei. Wir haben uns riesig über Ihren Besuch gefreut. Mit Vorfreude warten wir auf die Boot 2013 und unser 25. jähriges Firmenjubiläum am 08.08.2012.... Halle 14 F 03 21.01.-29.01.2012 |
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| Neue Törnziele/Termine 2012 | Segelsaison 2012 startet nach der Wintersaison wieder. Neu in 2012 SKS Ausbildung auf ELBA; Flottillen Törn Toskana (Toskana, Elba, Nord-Korsika) und Kroatien diesmal ab Split. | ||
| Führerscheinpflicht ab 11,4 Kw (15 PS) noch nicht gültig..... | Viele glauben, dass durch den Beschluss des Deutschen Bundestages die Führerscheinpflicht erst ab einer Motorleistung über 11,4kw (15-PS) beginnen würde. Dies ist nicht der Fall. Bis zu einer Umsetzung der Regelung durch das BMVBS und deren Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit dem Datum des Inkrafttretens, gilt weiterhin die 3,68kw (5PS) Regelung. Die Benutzung von Motoren über 3,68kw ohne SBF- Binnen bzw. SBF-See wird also immer noch als Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht abzusehen. | ||
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Top-Premium-Angebot SBF Kurs See/Binnen EUR 429,00 Das "All inclusive" - Angebot enthält folgende Leistungen:
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| Funkzeugnis SRC nun Pflicht für den Skipper | ...die Übergangsvorschrift ist zum 01.01.2010 ausgelaufen. Nun drohen Bußgelder. Wer ein Motor- oder Segelboot, welches mit einem Funkgerät ausgestattet ist, auf den Seeschifffahrtsstraßen fährt ohne das Funkzeugnis SRC dem drohen in 2010 nun Bußgelder. | ||
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Neue Funkprüfungen ab 1.10.2011
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Das Bundesverkehrsministerium hat die neuen Fragenkataloge zum SRC, LRC sowie der Zusatzprüfung zum SRC veröffentlicht. Ab dem 01.10.2011 werden die Funkprüfungen danach abgehalten. Neuerung ist dann das Ankreuzverfahren multiple-choice. Die Fragenkataloge zum SRC 2011, LRC 2011 sowie zur Zusatzprüfung bei englischen Funkzeugnissen sind hier im Download erhältlich. Ob diese Verfahren besser für die Bewerber sind, muss sich dann erweisen. Eine mündliche Prüfung wird es dann im Zweifelsfalle nämlich nicht mehr geben. Durch die lange Zeit der Umsetzung ist es auch nicht sinnvoll auf das multiple choice-Verfahren zu warten. Die aktuellen Verfahren sind erprobt und laufen gut. Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet: Wie viel Fragen werden gestellt? In welcher Zeit sind sie zu bearbeiten? Wie viel Prozent müssen richtig sein? Die praktische Prüfung läuft weiter, wie bekannt. Es werden die aktuellen Funk-Verfahren verwendet. Download der Fragenkataloge Der Fragenkatalog zum UBI wird noch überarbeitet. (Quelle www.pa-bremen.de) |
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| Prüfung zum Fachkundenachweis für
Seenotsignalmittel (nach dem Sprengstoffgesetz) Es geht wieder Los. Neue Kurse Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln wie z.B. Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignalen, Handfackeln etc. ausgerüstet. Auf Charteryachten gehören diese teilweise zur Ausrüstungspflicht. Der Kauf, Transport und die Lagerung von einigen Seenotsignalmittel, nämlich die der Unterklasse T2, ist nach dem Sprengstoffgesetz nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. In der theoretischen Prüfung umfasst 15 Fragen. Maximale Punktzahl liegt bei 30 Punkten. Die Prüfung gilt ab 24 Punkten als bestanden. In der praktischen Prüfung wird die korrekte Handhabung der Signalmittel geprüft. Vorraussetzung: SBF See, Binnen, SKS oder ähnliches Kursgebühr: 45,00 € Prüfungsgebühr: ca. 25,00 € (abhängig Reisekosten d. Prüfungskommission) |
Termine: Ort: Bergstr. 105, HERTEN |
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Schleusentörn
Nur wenige Sportschiffer haben in ihrer praktischen Ausbildung gelernt, wie durch große Schleusen gemeinsam mit Berufsschiffen gefahren wird. Deshalb bieten wir diese Schleusentörns an. Maximal 4 Teilnehmer (bitte vorher anmelden!) Preis pro Person € 50,--
Auf unserem Programm steht z.B Die Schleuse Haltern Flaesheim und Ahsen weitere Infos: hier |
Termine:
weitere Termine auf Anfrage mindestens 3 Teilnehmer, max. 4 Teilnehmer |
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SRC Funkzeugnis nach den Regeln der
RYA
ZWEITE MITTEILUNG DES VERKEHRSMINISTERIUMS VOM 26. JULI
Betr.: Funkbetriebszeugnis SRC
Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes
unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich
Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine Funkanlage
installiert ist, und die damit ein Funkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in
Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA
ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen,
entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Teilnahme am Funkverkehr auf
See.
Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende
Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen
werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene praktische Prüfung
entfällt.
Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkscheine in keiner
Weise mit den deutschen SRC (=Short Range Certificate) vergleichbar. In
internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines
international anerkannten SRC, der zum Teilnahme am Sprechfunkverkehr
berechtigt, zu prüfen ist.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA
von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt,
ob und in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer
Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Funkbetrieb auf deutschen Schiffen
teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen
RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle Ausländer, die sich länger als
ein Jahr in Deutschland aufhalten.
In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt
werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.