| Führerscheine
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Sportbootführerschein
Binnen
(für Motorboote und Segelboote bis 15m) Der
Sportbootführerschein Binnen gilt auf den
deutschen Binnengewässern (z.B. Rhein, Mosel, Donau, Kanäle, Seen etc.)
Dieser Führerschein ist ab 3,68 KW (5 PS) gesetzlich vorgeschrieben.
Sie können mit diesem Schein Motorboote bis zu 15 m Länge ohne KW (PS)
Begrenzung fahren. Der Schein wird im Ausland anerkannt und kann ab
dem 16 Lebensjahr erworben werden. Der Segelteil ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Dieser ist auf den Gewässern im Großraum Berlin ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben. Auf vielen Seen wird dieser ebenfalls verlangt. Unser Tipp: Kombikurs SBF Binnen unter Motor/Segel
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Sportbootführerschein
See Der Sportbootführerschein See gilt auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und ist ebenfalls für alle Boote (Motor- oder Segelboot) ab 3,68 KW (5PS) gesetzlich vorgeschrieben. Der Führerschein wird weltweit anerkannt.
Zulassung:
Unser Tipp: Kombikurs See/Binnen
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Sportküstenschifferschein Der Sportküstenschifferschein wurde am 01.10.1999 eingeführt. Dieser amtliche (auf freiwilliger Basis) Führerschein wird von vielen Charterfirmen im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - verlangt. Der Sportküstenschifferschein gilt für alle Meere im Bereich bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste. Der Besitz des Sportbootführerschein See ist Vorraussetzung Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten erforderlich. Es werden alle Seemeilen angerechnet. Die frührer Regelung, dass nur Seemeilen nach dem SBF See angerechnet werden wurde abgeschafft. Tipp: unsere Törns mit Prüfung "rund" Mallorca bzw. in den Niederlanden Und noch ein Tipp: Um weltweit den Wassersport genießen zu können; Kombikurs: SBF See/Binnen/Sportküstenschifferschein (SKS) Tipp: Wer den SKS-Schein besitzt, benötigt für den SBF Binnen unter Segel keine Praxis-Prüfung Der Segelschein BR wird in 2003 nicht mehr geschult/geprüft.
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Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (nach dem Sprengstoffgesetz) Zulassung: ab 16 Jahren. Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln wie z.B. Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignalen, Handfackeln etc. ausgerüstet. Auf Charteryachten gehören diese teilweise zur Ausrüstungspflicht. Der Kauf, Transport und die Lagerung von einigen Seenotsignalmittel, nämlich die der Unterklasse T2, ist nach dem Sprengstoffgesetz nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Die
Prüfung besteht aus einem theoretischen Der
theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 15 Fragen. Es sind ausreichende Kenntnisse der
waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über
Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition,
sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung
von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der
Signalwaffen sowie den Umgang Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Fallschirmsignalraketen, Handfackeln , Rauchsignal sowie die Handhabung von Versagern nachgewiesen werden.
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Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel Zulassung: ab 18 Jahren. Die
Prüfung besteht aus einem theoretischen Der
theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen
und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der
waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über
Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition,
sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung
von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der
Signalwaffen sowie den Umgang Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.
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Funkzeugnis
Die meisten Charteryachten sind mit Sprechfunkanlagen ausgerüstet. Diese dürfen aber nur betrieben werden, wenn ein zugehöriges Sprechfunkzeugnis vorhanden ist. Neben Kroatien besteht auch in den Niederlanden die gesetzliche Pflicht, dass mindestens ein Crewmitglied ein Sprechfunkzeugnis besitzt. In Deutschland muss zum Betreiben einer Funkanlage der Schiffsführer über ein Funkzeugnis verfügen. Die größte Bedeutung erlangen Sprechfunkgeräte in Notsituationen, denn dann sind sie meist die einzige Möglichkeit in offenen Gewässern schnell Hilfe herbeizuholen. Das ab 01.01.2003 "neue" Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) wird benötigt, wenn Sie UKW- und GMDSS-Funkanlagen im Seebereich bedienen wollen. Pflicht für Skipper: ..die Übergangsvorschrift ist zum 01.01.2010 ausgelaufen. Nun drohen Bußgelder. Wer ein Motor- oder Segelboot, welches mit einem Funkgerät ausgestattet ist, auf den Seeschifffahrtsstraßen fährt ohne das Funkzeugnis SRC dem drohen ab 2010 nun Bußgelder. ACHTUNG: Der neue Fragen- und Antwortenkatalog SRC wird erstmalig angewendet für Prüfungen, die ab dem 2011 durchgeführt werden. Es wird durch das multiple choice (Ankreuzverfahren) sicherlich ab 2011 nicht leichter. Deshalb schnell Anmelden !!!!! Um im Binnenbereich am UKW-Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, wird das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) benötigt. Das neue UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst. Gleiches gilt umgekehrt auch grundsätzlich für Inhaber der neuen Funkbetriebszeugnisse (SRC) für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Die Sprechfunkzeugnisse SRC und UBI sind unbefristet gültig.
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