Führerscheine

 

Sportbootführerschein Binnen

(für Motorboote und Segelboote bis 15m)

Der Sportbootführerschein Binnen gilt auf den deutschen Binnengewässern (z.B. Rhein, Mosel, Donau, Kanäle, Seen etc.) Dieser Führerschein ist ab 3,68 KW (5 PS) gesetzlich vorgeschrieben. Sie können mit diesem Schein Motorboote bis zu 15 m Länge ohne KW (PS) Begrenzung fahren. Der Schein wird im Ausland anerkannt und kann ab dem 16 Lebensjahr erworben werden.

Zulassung:
- Segeln/Surfen ab 14,  
- Motor ab 16 Jahren;  
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches  Zeugnis für Sportbootführerschein-  Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines  gültigen Kfz-Führerscheines (oder  Führungszeugnisses / Verzicht  bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts,
- der Seemannschaft,
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett)  sind   
  nachzuweisen.


In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
 

Der Segelteil ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Dieser ist auf den Gewässern im Großraum Berlin ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben. Auf vielen Seen wird dieser ebenfalls verlangt.

Unser Tipp: Kombikurs SBF Binnen unter Motor/Segel

 

Sportbootführerschein See
(für Motorboote und Segelboote ohne Begrenzung der Länge)

Der Sportbootführerschein See gilt auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und ist ebenfalls für alle Boote (Motor- oder Segelboot) ab 3,68 KW (5PS) gesetzlich vorgeschrieben. Der Führerschein wird weltweit anerkannt.

Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei  Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse
- der Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Seeschifffahrtsrechts,
- der Wetterkunde und
- der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.
Prüfung:  -Theorieteil:  30 Fragen plus 1 Navigationsaufgabe


In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.Mindestalter: 16 Jahre

 

               Unser Tipp: Kombikurs See/Binnen

 

Sportküstenschifferschein
(für Motorboote und Segelboote)

Der Sportküstenschifferschein wurde am 01.10.1999 eingeführt. Dieser amtliche (auf freiwilliger Basis) Führerschein  wird von vielen Charterfirmen im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - verlangt. Der Sportküstenschifferschein gilt für alle Meere im Bereich bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste.

Der Besitz des Sportbootführerschein See ist Vorraussetzung

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten erforderlich. Es werden alle Seemeilen angerechnet. Die frührer Regelung, dass nur Seemeilen nach dem SBF See angerechnet werden wurde abgeschafft.

Tipp: unsere Törns mit Prüfung "rund" Mallorca bzw. in den Niederlanden

Und noch ein Tipp: Um weltweit den Wassersport genießen zu können;

Kombikurs:  SBF See/Binnen/Sportküstenschifferschein (SKS)

Tipp: Wer den SKS-Schein besitzt, benötigt für den SBF Binnen unter Segel keine Praxis-Prüfung 

Der Segelschein BR wird in 2003 nicht mehr geschult/geprüft.

 

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Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (nach dem Sprengstoffgesetz)

Zulassung: ab 16 Jahren.

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln wie z.B. Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignalen, Handfackeln etc. ausgerüstet. Auf Charteryachten gehören diese teilweise zur Ausrüstungspflicht. Der Kauf, Transport und die Lagerung von einigen Seenotsignalmittel, nämlich die der Unterklasse T2, ist nach dem Sprengstoffgesetz nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen
und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 15 Fragen. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang
und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln wie Fallschirmsignalraketen, Handfackeln und Rauchsignalen nachzuweisen.

Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Fallschirmsignalraketen, Handfackeln , Rauchsignal  sowie die Handhabung von Versagern nachgewiesen werden.

 

Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Zulassung: ab 18 Jahren.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen
und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang
und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen.

Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.

 

Funkzeugnis

Die meisten Charteryachten sind mit Sprechfunkanlagen ausgerüstet. Diese dürfen aber nur betrieben werden, wenn ein zugehöriges Sprechfunkzeugnis vorhanden ist. Neben Kroatien besteht auch in den Niederlanden die gesetzliche Pflicht, dass mindestens ein Crewmitglied ein Sprechfunkzeugnis besitzt. In Deutschland muss zum Betreiben einer Funkanlage der Schiffsführer über ein Funkzeugnis verfügen.  Die größte Bedeutung erlangen Sprechfunkgeräte in Notsituationen, denn dann sind sie meist die einzige Möglichkeit in offenen Gewässern schnell Hilfe herbeizuholen.

Das ab 01.01.2003 "neue" Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) wird benötigt, wenn Sie UKW- und GMDSS-Funkanlagen im Seebereich bedienen wollen. 

Pflicht für Skipper:  ..die Übergangsvorschrift ist zum 01.01.2010 ausgelaufen. Nun drohen Bußgelder. Wer ein Motor- oder Segelboot, welches mit einem Funkgerät ausgestattet ist,  auf den Seeschifffahrtsstraßen fährt ohne das Funkzeugnis SRC dem drohen ab 2010 nun Bußgelder.

ACHTUNG:   Der neue Fragen- und Antwortenkatalog SRC wird erstmalig angewendet für Prüfungen, die ab dem 2011 durchgeführt werden. Es wird durch das multiple choice (Ankreuzverfahren) sicherlich ab 2011 nicht leichter.  Deshalb schnell Anmelden !!!!!

Um im Binnenbereich am UKW-Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, wird das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) benötigt.

Das neue UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst. Gleiches gilt umgekehrt auch grundsätzlich für Inhaber der neuen Funkbetriebszeugnisse (SRC) für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Die Sprechfunkzeugnisse SRC und UBI sind unbefristet gültig.

 

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